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die geschichte ist nicht übel - respekt!
dm42. ~ Verwaltung MKS
30. Mai 2003 um 10:54:13 MESZ
das betrachten der (c)-texte auf treems.de bringt mich aber zu folgender überlegung:
1.) können wir hier problemlos material von dritten einbinden?
2.) sollen wir unsere postings über die CreativeCommons methode "lizensieren"?
hat das schon eines von euch gemacht? |
dm42, 30. Mai 2003 um 10:55:04 MESZ
sorry, dass ich so'n Korinthenkacker bin, aber es heißt 'lizenzieren'. :)
Habe mich noch nie mit Creative Commons auseinandergesetzt - gilt sowas überhaupt in Europa?
krif, 30. Mai 2003 um 11:06:07 MESZ
lizenzieren - klar, danke
als weblog sind wir hier nicht in europa...
ich denke, es wäre jedenfalls besser als der spruch oben dran:
natürlich sind alle bilder © bei den jeweiligen postern
was denkt ihr?
dm42, 30. Mai 2003 um 11:09:34 MESZ
bei der blogtalk hatte ich den eindruck, dass es den leuten nicht um copyright geht, sondern darum, dass sie ueberhaupt gelesen werden.
kris, 30. Mai 2003 um 13:04:34 MESZ
@ dm42
zur Info: Bild und Domain (treems.de) gehören mir.
picea, 30. Mai 2003 um 13:05:05 MESZ
@kris
über lesermangel brauchen wir uns ja nicht zu beklagen. ich dachte, mit cc wäre es ev. einfacher mit dem inhalt des blogs umzugehen (rechtssicherheit - irgendwie)
@picea
gutes marketing :)
dm42, 30. Mai 2003 um 13:17:57 MESZ
welchen bereich aus cc wir anwenden, müßte jedenfalls ausdiskutiert werden.
dm42, 30. Mai 2003 um 13:20:06 MESZ
Allgemeiner Hinweis: Die Rechte liegen beim Urheber, mit oder ohne Copyright-Hinweis, das gilt grundsätzlich auch im Internet. Der Verweis auf das Copyright ohne nähere Erläuterung bringt nicht viel, weil es da einiges an Irrglauben unterwegs ist, z.B. meinen viele, man könnte das Foto (oder was auch immer) "übernehmen", wenn man das "Copyright" drunterschreibt, was aber ein Irrtum ist. Creative Commons hat dagegen den Vorteil, daß sich die Leute eher damit befassen, was mit den Bildern tatsächlich erlaubt ist und was nicht, und sich nicht einfach an irgendeinem Volksglauben zum "Copyright" festhalten können. Und international verständlich ist es auch.
(Das mks-Foto von Kris hab ich "geklaut", weil ich weiß, daß er nix dagegen hat :-))
Irene, 31. Mai 2003 um 14:25:27 MESZ
Nachtrag: Die Gültigkeit des jeweiligen Urheberrechts ließe sich möglicherweise durch ein Impressum mit deutscher oder österreichischer Adresse klarstellen.
Irene, 31. Mai 2003 um 14:55:06 MESZ
Creative Commons hat dagegen den Vorteil, daß sich die Leute eher damit befassen, was mit den Bildern tatsächlich erlaubt ist und was nicht
das entspricht auch meinen vorstellungen - die besucher sollten einfach mehr sicherheit in bezug auf den umgang mit den bildern erhalten.
das urheberrecht muss schon jeder für sich selbst durchsetzen. ob da ein impressum hilft? keine ahnung.
hat jemand das gefühl, das mks ein impressum braucht?
dm42, 31. Mai 2003 um 16:34:24 MESZ
keine ahnung. mir ist das thema echt egal, so lange nur immer nette menschen meine bilder borgen. für print sind 400x300 eh zu klein, so dass kommerzieller fast missbrauch ausgeschlossen ist.
man könnte ja schreiben "falls sie ein bild in höherer auflösung veröffentlichen möchten, setzen sie sich mit dem autor in verbindung." oder so.
kris, 31. Mai 2003 um 19:23:57 MESZ
Bitte keinen wie auch immer gearteten Copyright-Hinweis. Anwälte regieren eh schon viel zu viel in jeden Lebensbereich hinein.
Statt in deren Sprache zu antworten sollte man es einfach auf gesunden Menschenverstand ankommen lassen und ich hoffe, dass im Zweifelsfall auch jeder Richter das so sieht.
Es muss doch nicht an jedem Scheiss irgendein Rechtshinweis dranstehen, nur weil die Leute nicht nachdenken wollen.
krif, 31. Mai 2003 um 22:35:46 MESZ
Das sehe ich nicht ganz so blumig.
Wenn jemand durch einen "To proceed you must agree with blah blah versteht eh keiner" durch muss werden Leute abgeschreckt - klar. Und wie kris schon sagte 400x300 sind hier angesagt, das ist so ungefaehr das gleiche wie bei Getty-Pictures in der Vorschau - unbrauchbar fuer print. Allerdings einfach auf die Nettigkeit des Richters zu hoffen ist naiv (Herr krif ihre eigenen Bilder haben auch immer (c) 2003 Ch......) , deswegen Vorschlag: den Untersatz da mit Copyright ein wenig streamlinen, vor allem das der Poster selbst das Copyright hat ist wichtig. Das der Poster das copyright behaelt halte ich allerdings fuer unerbringbar von dem Websitebesitzer, deswegen schoen aber nicht einhaltbar.
Wenn picea oder wer auch immer freundlicherweise ein highres-pic auf eigener website hinterlegt, dann gelten die Regeln die den download dort betreffen.
retrakker, 1. Juni 2003 um 09:20:58 MESZ
der Hinweis , dass der Poster das Copyright hat, war schon von Anfang an dran. Interessant würde ich es finden, wenn wir eine Konstruktion finden würden, wo der Websitebesitzer wegfällt und durch die Summe der Poster ersetzt wird. Das ist in etwa mein Verständnis von der CC Initiative. Die Lizenz wird mal in einer Basisversion auf der Site angebracht, wenns notwendig ist, kann man im Posting die Lizenz nochmal erweitern/verändern.
dm42, 1. Juni 2003 um 10:52:06 MESZ
mks – reverse entertainment
all rights reversed
ich tät sagen: bilder können mit hinweis auf quelle, dh mks.antville.org verwandt werden. für höhere auflösung wenden sie sich an den fotografen (o.s.ä.)
cursor, 1. Juni 2003 um 22:26:19 MESZ
@dm42:
Copyrights: Ja ich weiss das ist schon ewig und gute Nacht da, aber ich glaube genau da liegt das Problem: es ist sehr laessig geschrieben. Warum nicht einfach einen link auf einen Disclaimer hinsetzen? Vorlagen gibts zur genuege im Netz.
@cursor:
Das Problem ist doch dann ob sich irgendwer dran haelt. Und seien wir ehrlich, hat jemand ne Ahnung wo die Bilder verwendet werden?
Die Hauptsache ist das sich hier der Betreiber frei schiesst falls aus welchem Grund auch immer ein anderswo copyrighted Bild auftaucht. Da kennen die "Grossen" naemlich ueberhaupt keinen Spass.
retrakker, 2. Juni 2003 um 04:36:51 MESZ
ok - so machen wirs / ich bereite den disclaimer vor...
dm42, 2. Juni 2003 um 08:57:04 MESZ
disclaimer ist angebracht
mks.antville.org
der text kann geändert werden...
dm42, 2. Juni 2003 um 09:56:34 MESZ
find ich meinem jur. laienverständnis nach ok.
copyright ist mir für meine bilder schnurz, wichtig ist mir dass die betreiber keinen stress bekommen. vielleicht ist ja auch die anerkennung von agb's nötig vorm posten, bezgl. keine urheberr.verletzung, keine verletzung der rechte am eigenen bild? (wobei - wie machen das eigentlich die fernsehanstalten, die bei veranstaltungen und in fußgängerzonen munter drauf halten?)
typ.o, 2. Juni 2003 um 10:22:35 MESZ
guter hinweis - danke
dm42, 2. Juni 2003 um 10:33:52 MESZ
Deutsches Recht in 5 Minuten
Recht am eigenen Bild wird in der Regel so gehandhabt, dass man zur Veröffentlichung grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person benötigt. Bei "Personengruppen" (gilt so ab vier Leute auf dem Bild) ist das nicht mehr notwendig. Hatte ich so im Studium gelernt und scheint immer noch so zu gelten.
Urheber- und Nutzungsrecht in Kürze:
Urheberrecht an seinen Werken hat jeder Mensch automatisch. Das Urheberrecht kann man nicht verkaufen oder sonstwie loswerden, es bleibt immer an einen selbst gebunden.
Aus dem Urheberrecht lassen sich Nutzungsrechte ableiten. Als Urheber kann man wie auch immer geartete Nutzungsrechte vergeben/verkaufen.
Häufig verkauft man die exklusiven, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an eine Person oder Firma, dann ist man sein Werk komplett los. Man hat zwar immer noch das Urheberrecht, aber das hat dann keine praktische Bedeutung mehr.
In der Gestaltung der Übertragung von Nutzungsrechten ist man völlig frei: Ich kann genauso eine einmalige Veröffentlichung zulassen (zeitliche Einschränkung), ein Nutzungsrecht nur für mks einräumen (inhaltliche Einschränkung) oder ein wie auch immer beschränktes Nutzungsrecht vergeben.
Als Urheber kann ich z.B. verfügen, dass mein Werk nur an Sonntagen von 15:00-16:00 Uhr in Jahren die durch 17 teilbar sind Personen mit dem Vornamen Laurenz oder Dilara gezeigt werden darf (inhaltlich/zeitliche Beschränkung). Ich muss nur jemanden finden, der dieses Nutzungsrecht haben will. ;-)
Für mks heißt das, dass die Poster (momentan implizit) mks das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung auf mks einräumen, der Rest ist eben noch nicht geklärt.
Swoeit für Deutschland, besonders zum angloamerikanischen Recht mag es da herbe Unterschiede geben, da habe ich keine Ahnung.
krif, 2. Juni 2003 um 12:08:26 MESZ
Na wenn das hier mal nicht wie gerufen kommt. :-)
krif, 2. Juni 2003 um 20:34:06 MESZ
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