sehr zweifelhafte regelung, das hängt an der auslegung von "öffentlicher Ort" - in der regel gilt aber auch in österreich die panoramafreiheit.
wenn das photo von öffentlich zugänglichem privatem grund aus aufgenommen wird, greift allerdings ggf das hausrecht. ein bild verletzt dann evtl. das haus-, nicht aber das urheberrecht. alle angaben ohne gewähr! :-)