gibt es im schweizer Recht keine Höchstaufbewahrungsfrist? falls doch, dürfte die der staubschicht nach zu urteilen lägst überschritten sein - was bedeutet, dass die zugehörige Akte verschwunden ist. Fragen sie mal den Polizeipräsidenten, ob Sie das Ding abkaufen können, vielleicht ist er froh, es loszuwerden.