Draufstehen tut "Route du Pin Sec". Natürlich habe ich das Schild nur richtig befestigt... Und wenn nicht, dann würde mittlerweile §§ 242 Abs. 1 i.V.m. 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB gelten. ;-)
Die waren generell wohl sehr beliebt: Im Jahr vorher gab es die Schilder noch nicht, im Jahr danach nicht mehr. Le Pin Sec ist halt offensichtlich bei vielen Leuten Kult.